ZUR Info: aktuell vom 10.12.2015
Liebe Kollegen,
aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass sämtliches Personal mit neutraler Bekleidung zu unseren Produktionen zu erscheinen hat.
Das betrifft nicht nur Senderlogos, sondern auch insbesondere Marken und Logos, die politischen Gruppierungen zuzuordnen sind oder zumindest den Verdacht einer extremen Gesinnung erregen könnten.
Auch das technische Personal sollte sich immer bewusst sein, dass sie in der Öffentlichkeit eines Stadions als erweiterte Repräsentanten der DFL wahrgenommen werden.
Im Übrigen ist in vielen Stadien das Tragen anstößiger bzw. umstrittener Marken per Stadionvorschrift (AGB) ohnehin verboten und wird mit sofortigem Verweis aus dem Stadion und Stadionverbot geahndet.
Ich bitte um Beachtung und sofortige Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und Eure Unterstützung, um einen reibungslosen Produktionsablauf insbesondere im Stadioninnenraum zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen.
Stephan Castell
Head of TV Production
SPORTCAST GmbH
Gesetzlich vorgeschriebener Arbeitsschutz und Sicherheit bei TV-Produktionen
Sehr geehrte Damen und Herren der Firma Cablecrew,
an dieser Stelle wollen wir uns zuerst für die bisherige sehr zufriedenstellende und auch
sehr zuverlässige Zusammenarbeit bedanken. Vielen Dank an Ihre Mitarbeiter, Ihre
Partnerunternehmen und vor allen Dingen auch an Sie persönlich. Ohne die tatkräftige
Unterstützung von Ihnen allen wäre unser Erfolg nicht möglich gewesen - DANKE!
Bei unseren künftigen Produktionen werden wir noch starker auf den Arbeitsschutz und
die Arbeitssicherheit Wert legen. Alle Livecast-Mitarbeiter haben inzwischen eine
entsprechende Ersthelfer- und Brandschutzhelferkurse absolviert.
Wir bitten Sie, dass bei allen Produktionen sowohl von Ihren Mitarbeitern, als auch den
Partner-Unternehmen die gesetzlich vorgegebenen Unfallverhütungsvorschriften
eingehalten und insbesondere die nachfolgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
• auf allen Produktionen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht
• es ist uns grundsätzlich ein Mitarbeiter als Verantwortlicher für die Kabelhilfen vor der Produktion am Produktionsort zu benennen
• mindestens einer Ihrer eingesetzten Mitarbeiter vor Ort soll als Ersthelfer zur Verfügung stehen können
• bei Arbeiten unter schwebenden Lasten und bei begrenzten Hohen, bzw. fehlender Kopffreiheit ist das Tragen von Helmen Pflicht.
• das Tragen von Handschuhen bei Kabelzugarbeiten(“Durch-die-Hand-laufende Kabel) ist Pflicht.
Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, sich mit den Standorten der
Verbandskasten und den Feuerlöschern vertraut zu machen
• nicht gegebene Bedingungen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sind umgehend dem Ü-Wagenleiter zu melden. Ein eigenmächtiges Fortführen unter den nicht gegebenen Bedingungen ist untersagt/verboten
• Arbeitsunfalle sind umgehend dem Ü-Wagenleiter zu melden und im Verbandbuch zu dokumentieren.
Darüber hinaus bitten wir Sie uns folgende Informationen zu übermitteln:
• Betriebshaftpflicht-Versicherungsbestätigung mit Deckungssummen für Material- und Personenschaden (auch von Ihren Partnerunternehmen)
• Die Bekanntgabe des abrechnenden Unternehmens VOR der Produktion
• Nachweis der Gewerbeanmeldung
01.01.2012